Zahnarzt Harburg.

Kronen.


Auch wenn Kronen zum Zahnersatz gehören: Streng genommen ersetzen sie keinen Zahn, sondern bauen einen noch fest verwurzelten, aber stark geschädigten Zahn wieder auf. Meistens ist das nach einer Karies der Fall, die den Zahn so weit angegriffen hat, dass eine Füllung nicht mehr möglich ist, oder wenn Teile des Zahnes durch einen Unfall verloren gegangen sind.

Behandlungsablauf

Eine Krone ist wie eine Schutzkappe, die über den betroffenen Zahn gestülpt wird. Nach Entfernung der Karies und entsprechender Präparation wird Zahn und der Gegenkiefer abgeformt oder abgescannt. Die daraus resultierenden Modelle dienen dem Zahntechniker als Vorlage für die Anfertigung der Krone. Da das in der Regel ein paar Tage dauert wird der Zahn mit einem Provisorium geschützt. Ist die Krone dann fertig, wird sie zunächst anprobiert, bevor sie schließlich mit einem Spezialzement befestigt wird.

Verschiedenen Kronenvarianten:

Vollgusskronen

Eine Vollgusskrone ist aus Gold oder einem anderen mundverträglichen Metall. Sie kommt heute fast nur noch im Seitenzahnbereich zum Einsatz, da es optisch schönere Lösungen für den Frontzahnbereich gibt. Die Vorteile von Vollgusskronen: Sie sind besonders lange haltbar.

Verblendkronen

Kronen wirken optisch schöner, wenn sie mit Keramik oder Kunststoff verblendet sind. Dabei wird entweder der komplette Metallkern ummantelt oder nur der nach außen sichtbare Teil mit einer entsprechenden Schicht des zahnfarbenen Materials versehen. Kunststoff und Keramik besitzen unterschiedliche Materialeigenschaften und ästhetische Qualitäten. Welches Material für den Patienten optimal geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir abwägen und mit dem Patienten besprechen.

Vollkeramikkrone

Die ästhetisch ansprechendste Lösung für eine Kronenversorgung ist die Vollkeramikkrone, denn Keramik lässt sich in Farbe und Form ideal den restlichen Zähnen anpassen. Vollkeramikkronen sehen einem natürlichen Zahn zum Verwechseln ähnlich und können selbst vom Fachmann oft nur schwer als künstlicher Zahn erkannt werden. Damit sind sie vor allem für den Einsatz im Frontzahnbereich bestens geeignet.

Teilkrone

Wenn der Zahn noch in Teilen erhalten ist, kann eine Teilkrone sinnvoll sein, um gesunde Zahnsubstanz zu schonen.

Ist der Defekt im Zahn zu groß für eine Füllung, gleichzeitig aber noch nicht so ausgedehnt, dass eine komplette Überkronung notwendig ist, werden nur Teile des Zahnes überkront. Die fertige Teilkrone ersetzt die erkrankte Substanz des Zahnes und rekonstruiert die komplette Kaufläche. Als Material kommen Gold oder andere Metalle, und auch Keramik zum Einsatz.

Kosten und Erstattung:

Vom Antrag bis zur Abrechnung
Ist die Versorgung mit einer Krone geplant, erstellen wir zunächst einmal einen sogenannten Heil- und Kostenplan (HKP). Im HKP werden die Befunde, die geplante Therapie und die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgeführt.
Gesetzlich Versicherte reichen den Heil- und Kostenplan zusammen mit dem Bonusheft bei Ihrer Kasse ein, die den Antrag prüft und die Festzuschüsse festsetzt. Besteht eine Zahnzusatzversicherung, muss ggf. auch dieser Versicherer informiert werden.

Hat die Kasse den Heil- und Kostenplan bewilligt, kann die Behandlung durchgeführt werden. Bei gesetzlich Versicherten darf die Behandlung erst beginnen, wenn die Kasse die Festzuschüsse festgelegt hat. Unter Umständen schaltet die Krankenkasse einen Gutachter zur Überprüfung derBehandlungsplanung ein.
Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung über den zu zahlenden Eigenanteil (= Gesamtkosten minus Festzuschuss).

Privatversicherte

Privatversicherte erhalten eine tarifabhängige Kostenerstattung. Erfragen Sie das konkrete Procedere bei Ihrer Versicherung.

Tipps fürs Kosten sparen

Bonusheft: Erhöhen Sie den Festzuschuss durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen! Wer jedes Jahr mindestens einmal zum Zahnarzt geht und sich das in seinem Bonusheft bestätigen lässt, den belohnen die Kassen mit höheren Festzuschüssen zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Zuschuss um 20%, nach zehn Jahren sogar um 30%.
Härtefallregelung: Versicherte mit geringem Einkommen müssen im Falle der Regelversorgung keine Eigenanteile zahlen oder erhalten den doppelten Festzuschuss, wenn sie eine über die Regelversorgung hinausgehende Therapie wählen.
Zahnersatz steuerlich geltend machen: selbst getragene Kosten für Zahnbehandlungen – soweit sie medizinisch veranlasst sind und nicht ausschließlich kosmetischen Zwecken dienen – sind ab einer gesetzlich festgelegten „zumutbaren Belastung“ steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ absetzbar. Das kann zu erheblichen Einsparungen führen.

Pflege des Zahnersatzes

Auch Kronen müssen wie die eigenen Zähne sehr sorgfältig gereinigt werden. An den Kronenrändern kann sich leicht bakterieller Zahnbelag anlagern, der den Zahn und das Zahnfleisch angreifen kann. Wichtig ist auch die regelmäßige Kontrolle in der Zahnarztpraxis: Hier können etwaige Probleme frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Zähneknirschen

Zähneknirschen ist nicht nur ein Risiko die Zähne, sondern kann auch den Zahnersatz beschädigen. Unter Umständen ist es in diesem Fall sinnvoll eine sogenannte „Knirscherschiene“ anzufertigen, die nachts getragen wird und Zähne und Zahnersatz vor Abrieb schützt.

Funktionsanalytische Leistungen

Damit der Zahnersatz optimal sitzt und die ursprüngliche Kaufunktion vollständig wiederhergestellt wird, werden bei Bedarf sogenannte funktionsanalytische und gnathologische Leistungen eingesetzt. Vor allem bei umfangreichem Zahnersatz oder Vorerkrankungen der Kiefergelenke reicht es in der Regel nicht aus, dass im Zahnlabor nach standardisierten Verfahren gearbeitet wird. Vielmehr muss das individuelle Kausystem genau vermessen werden, um das ideale Zusammenspiel von Unter- und Oberkiefer zu ermitteln.