Zahnarzt Harburg.

Inlays.


Einlagefüllungen, auch Inlays genannt, werden in einem zahntechnischen Labor oder mit Hilfe von Computertechnik direkt angefertigt und anschließend in den vorbereiteten Zahn eingesetzt. Sie sind in der Regel aus Gold oder Keramik, seltener aus Kunststoff. Je nach Lage und Ausdehnung der Einlagefüllung über die Zahnhöcker hinaus spricht man auch von „Onlay“ oder „Overlay“.

Ein Inlay kann, wie jede andere Füllung auch, nur dann eingesetzt werden, wenn nach der Entfernung der Karies noch so viel Zahnsubstanz übrig geblieben ist, dass der gefüllte Zahn anschließend dem auftretenden Kaudruck standhält. Jedes Inlay ist eine individuelle Anfertigung, für deren Passgenauigkeit viele Behandlungsschritte notwendig sind. Bei laborgefertigten Einlagefüllungen gehören dazu die Abformung des Ober- und Unterkiefers, die auch als digitale Abformung mit einer Messkamera möglich ist, sowie eine provisorische Versorgung, die bis zur Fertigstellung der endgültigen Füllung eingesetzt wird.

Goldinlays

Sie sind zwar nicht zahnfarben, aber unbestritten sind Einlagefüllungen aus Gold die solideste Versorgung einer Karies im Seitenzahnbereich. Selbst größten Kaubelastungen halten sie stand und sind trotzdem weich genug, um den gegenüberliegenden Zahn nicht zu schädigen. Weil Gold sehr weich ist, wird es als zahnärztlicher Werkstoff immer in einer Mischung mit weiteren Metallen (Legierung) verarbeitet. Es hat dann ausgezeichnete Materialeigenschaften, ist biologisch gut verträglich und zeichnet sich durch hervorragende Haltbarkeit aus. Die Goldeinlagefüllung wird mit einem zahnmedizinischen Zement im vorbereiteten Zahn befestigt.

Keramikinlays – perfekte Ästhetik

Die Einlagefüllung aus Keramik eignet sich zur Versorgung der meisten Defekte im kaudrucktragenden Seitenzahnbereich. Sie besticht durch perfekte Ästhetik und ist vom natürlichen Zahn selbst für Fachleute kaum zu unterscheiden. Ein Keramikinlay kann der Zahnfarbe individuell angeglichen werden. Dentalkeramiken zeichnen sich durch Farbbeständigkeit und hohe biologische Verträglichkeit aus. Sie leiten Temperaturreize nicht weiter und verursachen keinerlei Geschmacksbeeinträchtigungen. Traditionell werden Keramikinlays im zahntechnischen Labor anhand eines Abdrucks des vorbereiteten Zahnes gefertigt.

Was übernimmt die Krankenkasse?

Im Frontzahnbereich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für zahnfarbene Kompositfüllungen. Zu den Frontzähnen zählen die Schneide- und Eckzähne des Ober- und Unterkiefers. Im Seitenzahnbereich werden die Kosten für Amalgamfüllungen übernommen. Für Patienten, die aus medizinischen Gründen kein Amalgam erhalten können (absolute Kontraindikation), werden bei Seitenzähnen Kompositfüllungen gezahlt. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Patient eine durch einen speziellen Test nachgewiesene Allergie auf Amalgam oder dessen Bestandteile aufweist, oder unter schwerer Niereninsuffizienz leidet.

Zum 1. Juli 2018 ist die EU-Verordnung 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 in Kraft getreten. Aufgrund dieser Verordnung gilt nunmehr ein Verbot für die Anwendung von Dentalamalgam bei Milchzähnen, Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren und stillenden Patientinnen, es sei denn, dass die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse als zwingend notwendig erachtet. Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die aufgrund der genannten EU-Verordnung keine Zahnfüllungen aus Dentalamalgam erhalten dürfen, haben Anspruch auf eine alternative plastische Füllung, bei der die Patienten keine private Zuzahlung leisten müssen. In Abhängigkeit von der individuellen Indikation gehören bei diesen Patienten seit dem 1. Juli 2018 im Seitenzahnbereich daher auch sogenannte Kompositfüllungen aus Kunststoff zum Leistungsumfang der Krankenkassen.

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, eine aufwändigere Versorgung zu wählen als gesetzlich vorgesehen. Sollen beispielsweise Kompositfüllungen im Frontzahnbereich besonderen ästhetischen Ansprüchen gerecht werden (z. B. Farboptimierung) ist das mit Mehrkosten verbunden. In diesem Fall schließt der Zahnarzt mit dem Versicherten eine sogenannte Mehrkostenvereinbarung ab. Darin erklärt sich der Patient bereit, den anfallenden Mehraufwand selbst zu zahlen. Der Zahnarzt rechnet mit der Kasse die Kosten ab, die bei einer Amalgamfüllung angefallen wären. Der Patient erhält eine Rechnung über zusätzliche Kosten.

Den Austausch intakter Füllungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht.

Ebenso erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein Inlay nicht, egal aus welchem Materiales besteht. Bei den privaten Krankenkassen richtet sich die Kostenerstattung nach dem jeweilig gewählten Tarif.

Funktionsanalytische Leistungen

Damit das Inlay optimal sitzt und die ursprüngliche Kaufunktion vollständig wiederhergestellt wird, werden bei Bedarf sogenannte funktionsanalytische und gnathologische Leistungen eingesetzt. Vor allem bei umfangreichem Zahnersatz oder Vorerkrankungen der Kiefergelenke reicht es in der Regel nicht aus, dass im Zahnlabor nach standardisierten Verfahren gearbeitet wird. Vielmehr muss das individuelle Kausystem genau vermessen werden, um das ideale Zusammenspiel von Unter- und Oberkiefer zu ermitteln.